Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites für alle Menschen nutzbar sind, auch für Personen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder Konzentrationseinschränkungen. Dazu gehören zum Beispiel ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, eine Bedienung per Tastatur und klar strukturierte Überschriften.
Seit Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Es verpflichtet viele Anbieter digitaler Angebote für Verbraucher, etwa Online-Shops, zu barrierefreien Websites. Kleinstunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein. Unabhängig von der Pflicht hilft Barrierefreiheit allen Besuchern und verbessert oft auch die Auffindbarkeit bei Google. Dies ist keine Rechtsberatung.